Wettkampf-Ergebnisse & Meisterschaften
Sportschützen unter den Nachbarn?
Dann gilt Folgendes:
- Er/Sie ist mindestens 18 oder – je nach Waffenart – 21 oder sogar 25 Jahre alt
- Er/Sie ist voll geschäftsfähig
- Sein/Ihr großer Strafregisterauszug wurde von den Genehmigungsbehörden angefordert und ist „sauber“.
- Seine/Ihre persönliche Eignung wurde überprüft (vor Anschaffung von Waffen und Munition)
- Er/Sie hat keine mehrfachen Ordnungswidrigkeiten oder Trunkenheitsfahrten begangen
- Er/Sie musste sich vor der Waffen-Kauferlaubnis des Ordnungsamtes einen genormten Safe anschaffen
- Der Kauf, die Klassifikation, eine eventuell erforderliche Montage des Safes und die ordnungsgemäße Verwahrung von Waffen und Munition wurde den zuständigen Ordnungsbehörden nachgewiesen
- Er/Sie muss mindestens ein Jahr aktives Mitglied in einem staatlich anerkannten Schießsportverband sein
- Er/Sie muss regelmäßig und nachprüfbar über mehrere Jahre trainieren
- Er/Sie hat eine schriftliche, mündliche und praktische Prüfung über Gesetze, Waffentechnik, Ballistik und Handhabung abgelegt
- Er/Sie musste für jede einzelne Sportwaffe einen Antrag beim (1) Schießsportverein, (2) Schießsportverband und (3) dem zuständigen Ordnungsamt stellen
- Er/Sie musste für den Kauf jeder einzelnen Munitionssorte einen Antrag beim (1) Schießsportverein, (2) Schießsportverband und (3) dem zuständigen Ordnungsamt stellen
- Jede seiner/ihrer Waffen ist mit Seriennummer und Datum beim Ordnungsamt und ab dem 01.07.2012 im Nationalen Waffenregister registriert
- Er/Sie hat für alle Prüfungen und Genehmigungen bereits über 500,- EUR ausgegeben (vor Anschaffung von Waffen und Munition)
- Er/Sie wird mindestens alle 3 Jahre – gebührenpflichtig – kontrolliert
- Er/Sie muss Polizei und Ordnungsamt – ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss – zur Kontrolle in seine Wohnung lassen
- Er/Sie müsste alle Waffen sofort abgeben, wenn er schon im geringsten Umfang mit dem Gesetz in Konflikt kommt!