Schießsport

Zur Zeit trainieren in der Schützengesellschaft Langen über 100 aktive Mitglieder auf unseren 7 Schießständen in den 3 Hauptdisziplinen Pistole, Gewehr und Bogen.

Die Schützengesellschaft Langen 1863 e.V. ist Mitglied im Hessischen Schützenverband und somit im Deutschen Schützenbund.
Damit gilt auf unseren Ständen die Sportordnung und Schießstandordnung des Deutschen Schützenbundes.

Unsere Disziplinen werden nachfolgend beschrieben.

Unsere Disziplinen

Wettkampf-Ergebnisse & Meisterschaften

Sportschützen unter den Nachbarn?

Dann gilt Folgendes:

  • Er/Sie ist mindestens 18 oder – je nach Waffenart – 21 oder sogar 25 Jahre alt
  • Er/Sie ist voll geschäftsfähig
  • Sein/Ihr großer Strafregisterauszug wurde von den Genehmigungsbehörden angefordert und ist „sauber“.
  • Seine/Ihre persönliche Eignung wurde überprüft (vor Anschaffung von Waffen und Munition)
  • Er/Sie hat keine mehrfachen Ordnungswidrigkeiten oder Trunkenheitsfahrten begangen
  • Er/Sie musste sich vor der Waffen-Kauferlaubnis des Ordnungsamtes einen genormten Safe anschaffen
  • Der Kauf, die Klassifikation, eine eventuell erforderliche Montage des Safes und die ordnungsgemäße Verwahrung von Waffen und Munition wurde den zuständigen Ordnungsbehörden nachgewiesen
  • Er/Sie muss mindestens ein Jahr aktives Mitglied in einem staatlich anerkannten Schießsportverband sein
  • Er/Sie muss regelmäßig und nachprüfbar über mehrere Jahre trainieren
  • Er/Sie hat eine schriftliche, mündliche und praktische Prüfung über Gesetze, Waffentechnik, Ballistik und Handhabung abgelegt
  • Er/Sie musste für jede einzelne Sportwaffe einen Antrag beim (1) Schießsportverein, (2) Schießsportverband und (3) dem zuständigen Ordnungsamt stellen
  • Er/Sie musste für den Kauf jeder einzelnen Munitionssorte einen Antrag beim (1) Schießsportverein, (2) Schießsportverband und (3) dem zuständigen Ordnungsamt stellen
  • Jede seiner/ihrer Waffen ist mit Seriennummer und Datum beim Ordnungsamt und ab dem 01.07.2012 im Nationalen Waffenregister registriert
  • Er/Sie hat für alle Prüfungen und Genehmigungen bereits über 500,- EUR ausgegeben (vor Anschaffung von Waffen und Munition)
  • Er/Sie wird mindestens alle 3 Jahre – gebührenpflichtig – kontrolliert
  • Er/Sie muss Polizei und Ordnungsamt – ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss – zur Kontrolle in seine Wohnung lassen
  • Er/Sie müsste alle Waffen sofort abgeben, wenn er schon im geringsten Umfang mit dem Gesetz in Konflikt kommt!